Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Zur Konkretisierung des Förderverfahrens nach § 20h SGB V sind vom GKV Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den für die Belange der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen im Juli 2013 neue Grundsätze für die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V beschlossen worden. Dieser „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" enthält Feststellungen für die Verfahrensweisen für die neue kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und auch für die kassenindividuelle Förderung nach § 20h SGB V.
2020 wurde der Leitfaden überarbeitet. Unten stehend finden Sie die aktuellen Unterlagen.
Kurzbezeichnung | Dateigröße | ||||
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LAG76_Anl1_LF SH_2023 (1).pdf | 6.11.2022 | 2 MB | 501 | ||
Leitfaden Selbsthilfeförderung 2023 |
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LAG76_Anl2Änderungen _LF2023 (2).pdf | 6.11.2022 | 64 kB | 785 | ||
Änderungsübersicht am Leitfaden 2022-2023 |
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