Seminar vom 6.7.2018 in Güstrow
Thema: DSGVO - Was bedeutet es für den Verein?
Aktualisierung vom 12.07.2018:
Entgegen der in der Diskussionsrunde geäußerten Meinung ist es untersagt, die Aufnahme eines Mitglieds von seiner Einwilligung in die Datenschutzerklärung abhängig zu machen (Koppelungsverbot). Diese ist auch nicht notwendig, da der Verein für satzungsgemäße Zwecke ein "berechtigtes Interesse" gemäß Art. 6 Abs. 1 Lit. f DSGVO hat und damit die notwendigen Daten erheben und verarbeiten darf.
Aktualisierung vom 18.07.2018:
Da wir eine durchaus kontroverse Diskussion um das Thema "Datensammlung durch Social Media" hatten und es immer noch nicht für viele verständlich ist, welch weitgehende Erkenntnisse profitorientierte Firmen oder die Politik schon aus minimalen Daten (wie den Bewegungsdaten des Telefons und Einkaufsgewohnheiten) zusammen stellen können, gab es hier ein kleiner verständlichen Aufklärungsfilm. (Eigentümer: Deutsche Welle TV. nicht mehr verfügbar 09/2021)
Kurzbezeichnung | Dateigröße | ||||
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Präsentation zum Seminar (PDF) | 18.7.2018 | 6.7.2018 | 1,6 MB | 2030 | |
Hier zum Download die Präsentation zum Seminar vom 6.7.2018 |
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FAQ zur Einführung der DSGVO | 19.7.2018 | 16.5.2018 | 164,5 kB | 1447 | |
Unsere Fragen und Antworten zur Klarstellung, was Vereine und Gruppen im Bezug auf die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu beachten haben vom Mai 2018. |
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